Druckansicht der AGBs von Brainbone Crossmedia

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der brainbone Crossmedia Agentur
§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die brainbone Crossmedia Agentur erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die brainbone Crossmedia Agentur sie schriftlich bestätigt.
  3. Die Angestellten der brainbone Crossmedia Agentur sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  4. brainbone Crossmedia Agentur ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

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§ 2 Leistungsumfang

•  Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der brainbone Crossmedia Agentur – Angebote und Dienste, liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei brainbone Crossmedia Agentur kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden. Die Bezugsdaten sind unter anderem auf unserer Webseite http://www.brainbone.de einsehbar.

•  brainbone Crossmedia Agentur behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. brainbone Crossmedia Agentur ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der brainbone Crossmedia Agentur für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

•  Soweit brainbone Crossmedia Agentur kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

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§ 3 Kündigung

•  Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

•  Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß brainbone Crossmedia Agentur - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

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§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

•  Der Kunde ist verpflichtet, die brainbone Crossmedia Agentur – Angebote und Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

•  dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden,

•  die Zugriffsmöglichkeit auf die brainbone Crossmedia Agentur -Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstoßen Inhalte oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze oder sind Sittenwidrig, so räumt der Kunde brainbone Crossmedia Agentur das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. brainbone Crossmedia Agentur ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Dienste der brainbone Crossmedia Agentur durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung gemäß § 4 Abs.2 bleibt hiervon unberührt,

•  anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,

•  brainbone Crossmedia Agentur innerhalb eines Monats

•  jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

•  bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts- oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der brainbone Crossmedia Agentur geführt wird,

•  jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.

•  Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. (b) genannten Pflichten, ist brainbone Crossmedia Agentur sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

•  Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die brainbone Crossmedia Agentur im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die brainbone Crossmedia Agentur nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

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§ 5 Nutzung durch Dritte

•  Eine direkte oder mittelbare Nutzung der brainbone Crossmedia Agentur – Angebote und Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.

•  Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

•  Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der brainbone Crossmedia Agentur –Angebote und Dienste durch Dritte entstanden sind.

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§ 6 Zahlungsbedingungen

•  Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

•  Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Traficgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

•  Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

•  Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von der brainbone Crossmedia Agentur mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die brainbone Crossmedia Agentur eine Handling Fee in Höhe von 10% erheben.

•  Die Vergütung von der brainbone Crossmedia Agentur erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der wie vertraglich vereinbart, in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von brainbone , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die brainbone Crossmedia Agentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.

•  Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der brainbone Crossmedia Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von brainbone Crossmedia Agentur für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

•  Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

•  Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

•  Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.

•  Sofern brainbone Crossmedia Agentur fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertrags-wesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

•  Gegen Ansprüche der brainbone Crossmedia Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

•  brainbone Crossmedia Agentur hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.

•  Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der brainbone Crossmedia Agentur liegenden Störung erfolgt eine Rückvergütung von Entgelten nur dann, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

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§ 8 Zahlungsverzug

•  Bei Zahlungsverzug ist die brainbone Crossmedia Agentur berechtigt, die entsprechende Leistung zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmäßig. Allerdings mindestens 30 % des monatlichen Entgeltes sind als Aufwandsentschädigung zu leisten.

•  Im Falle des Zahlungsverzugs darf die brainbone Crossmedia Agentur von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.

•  Kommt der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die brainbone Crossmedia Agentur das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

•  Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt brainbone Crossmedia Agentur vorbehalten.

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  § 9 Geheimhaltung, Datenschutz

•  Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs.5 des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG ) darüber unterrichtet, daß die brainbone Crossmedia Agentur seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

•  Soweit sich die brainbone Crossmedia Agentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die brainbone Crossmedia Agentur berechtigt, die Teilnehmerdaten Offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Hierbei gelten die allgemeinen Datenschutzrichtlinien.

•  Die brainbone Crossmedia Agentur steht dafür ein, daß alle Personen, die von brainbone Crossmedia Agentur mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der brainbone Crossmedia Agentur - Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten Daten aus oder beschreibend über die Systeme der brainbone Crossmedia Agentur zu beschaffen oder diese außerhalb des im Vertrag festgelegten Rahmen zu nutzen.

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§ 10 Softwarelizenzen

Für die Nutzung der bereitgestellten Software gelten die entsprechenden Lizenzvereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und uns.

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§ 11 Schlußbestimmungen

•  Erfüllungsort ist Stendal (Sachen-Anhalt), in der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der brainbone Crossmedia Agentur .

•  Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

•  An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäfts-Bedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der brainbone Crossmedia Agentur -Kunden gebunden.

•  Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatz-Bestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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